Patientenfragen-Antworten

  • Welchen Sinn und Nutzen hat überhaupt eine kieferorthopädische Behandlung?

Prof. Koch: Die Korrektur von Zahnfehlstellungen und Kieferfehlbildungen bringt in aller Regel eine deutliche Verbesserung der Kaufunktion und stellt mittel- bzw. langfristig eine unverzichtbare Prophylaxe bei der Entstehung von Karies, Parodontal- und Kiefergelenkserkrankungen dar.

  • Wann sollte eine kieferorthopädische Behandlung sinnvollerweise begonnen werden?

Prof. Koch: Mit ganz wenigen Ausnahmen ist es vorteilhaft, eine kieferorthopädische Behandlung mit beginnendem Seitenzahnwechsel einzuleiten. Physiologischerweise läuft der Seitenzahnwechsel zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr ab. Bei Mädchen etwas früher als bei Jungen. Ausnahmen stellen die Behandlungen von Progenien (Vorbisse) von Kindern, die wegen ihrer Fehlbildung verspottet werden und von Kindern mit Sprachstörungen oder ausgeprägten Fehlfunktionen dar. Hier wird vereinzelt bereits bei Beginn des Durchbruchs der bleibenden Frontzähne mit der kieferorthopädischen Behandlung begonnen.

  • Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Prof. Koch: Normalerweise dauert die aktive Behandlungsphase einer kieferorthopädischen Behandlung 2-3 Jahre. Danach schließt sich eine in der Regel einjährige Retentionszeit an. Die Unterkieferfront jedoch muss meist bis zum Abschluss des Wachstums mit einem festsitzenden Retainer stabilisiert werden.

  • Kann man es sich aussuchen, ob die kieferorthopädische Behandlung mit herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen durchgeführt wird?

Prof. Koch: Meist nicht, denn es gilt die Faustregel: Korrektur von Kieferfehllagen: herausnehmbare Geräte, Korrektur von Zahnfehlstellungen: festsitzende Apparaturen.

  • Zahlen auch die gesetzlichen Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung?

Prof. Koch: Ab einem gewissen Umfang der Fehlbildung - Ja, wobei jedoch vom Patienten bis zum Abschluss der Behandlung ein Eigenanteil von 20% zu entrichten ist, der von der Kasse zurückerstattet wird, sofern die Behandlung zum ordnungsgemäßen Abschluss kommt.

  • Welche Behandlungen werden nicht von der Krankenkasse bezahlt?

Prof. Koch: Korrekturen von Fehlstellungen, die überwiegend der Kosmetik dienen bzw. Fehlbildungen geringeren Umfangs.

  • Warum müssen während einer kieferorthopädischen Behandlung Röntgenaufnahmen gemacht werden?

Prof. Koch: Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine Langzeitbehandlung und die Röntgenaufnahmen in ungefähr jährlichen Abständen dienen der fortlaufenden Diagnostik, denn schwache Reaktion, schlechte Mitarbeit, aber auch wachstumsbegründete Faktoren können durchaus eine Therapieänderung notwendig machen.

  • Wie hoch ist prozentual gesehen das Behandlungspotenzial in unserer Bevölkerung?

Prof. Koch: Epidemiologischen Untersuchungen zufolge haben nur rund ca. 4% der Bevölkerung eugnathe, das heißt optimale Gebisse. 30% haben Abweichungen geringeren Umfangs vom Idealzustand, die aber aus kaufunktionellen Gesichtspunkten nicht behandelt werden müssen. Die verbleibenden ca. 65% sind behandlungsbedürftig.

  • Müssen die Weisheitszähne immer entfernt werden?

Prof. Koch: Die Entfernung der Weisheitszähne bringt für die kieferorthopädische Behandlung nur ganz selten Vorteile, und auch der Einfluss der durchbrechenden Weisheitszähne auf die Frontzahnstellung wird unterschiedlich diskutiert. Die operative Entfernung der Weisheitszähne ist dann erforderlich, wenn die Weisheitszähne aus Platzgründen oder wegen ihrer Stellung nicht durchbrechen können. Die Entscheidung hierüber sollte nach Abschluss des Wachstums erfolgen.

  • Bis zu welchem Alter sind kieferorthopädische Behandlungen möglich?

Prof. Koch: Die Möglichkeit einer kieferorthopädischen Behandlung wird nicht durch das Alter, sondern durch den Zustand des Zahnhalteapparates und der Zähne limitiert. So ist es heute nicht ungewöhnlich, auch bei über 50jährigen noch kieferorthopädische Maßnahmen einzuleiten.

  • Welche wichtige Rolle spielt das Wachstum bei einer kieferorthopädischen Behandlung?

Prof. Koch: Es ist von sehr großer Bedeutung, dass kieferorthopädische Behandlungen von Kieferfehllagen noch vor dem Erreichen des pubertären Wachstumsmaximums bei Mädchen mit ca. 13 Jahren, bei Jungen mit ca. 14 Jahren begonnen werden. Ist das pubertäre Wachstumsmaximum überschritten, so ist vielfach eine Korrektur von Kieferfehllagen nur noch mit operativer Unterstützung möglich.

  • Was muss man tun, wenn die Milchzähne zu früh herausfallen oder extrahiert werden müssen?

Prof. Koch: Werden die Milchschneidezähne verloren, muss nicht eingegriffen werden, da sie keine Platzhalter für die bleibenden Zähne darstellen. Gehen jedoch Milchseitenzähne frühzeitig verloren, so müssen die hinter der Lücke stehenden Zähne mittels eines Platzhalters an Ort und Stelle gehalten werden, um einem Platzverlust für die bleibenden Zähne vorzubeugen.

  • Werden durch die festsitzenden Apparaturen die Zähne geschädigt?

Prof. Koch: Generell nicht. Bleibende Schäden von Zahnhartsubstanzen treten nur dann auf, wenn die Mundhygiene nicht entsprechend häufig und sorgfältig durchgeführt wird.

Darüber hinaus empfiehlt sich während der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zusätzlich ein- bis zweimal in der Woche die Verwendung einer hochfluoridhaltigen Zahnpasta (z.B. Elmex Gelee) zur Karies-Prophylaxe.

  • Kann man mit einer festen Zahnspange Blasinstrumente spielen?

Prof. Koch: Die Schlösser an den Schneidezähnen stören anfangs den Ansatz und es kommt zu Problemen beim Spielen hoher Töne. Doch nach einer gewissen Umstellungszeit von ca. drei bis vier Wochen lässt sich dies beherrschen.

  • Was kann man mit einer festen Zahnspange essen?

Prof. Koch: Fast alles, nur von harten Speisen (Nüsse, harte Äpfel, Karotten, harte Brotrinde) sollte man Abstand nehmen, weil diese die Drähte beschädigen und die Brackets ablösen könnten.

  • In welchen Abständen werden die Behandlungskontrollen in aller Regel durchgeführt?

Prof. Koch: Dies ist abhängig vom Behandlungsstadium. In aller Regel muss der Patient in drei- bis achtwöchigen Abständen zur Kontrolle erscheinen.

  • Ist die kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

Prof. Koch: Nach Einsetzen von Multibandapparaturen kommt es zu einer unterschiedlich langen Druckempfindlichkeit einzelner Zähne oder ganzer Zahngruppen, die jedoch altersabhängig nach drei bis zehn Tagen nachlässt. Auch später können im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung einzelne Zähne auf die applizierten Kräfte mit Druckempfindlichkeit reagieren.

  • Besteht die Gefahr, dass die Zähne nach der Behandlung wieder schief werden?

Prof. Koch: In aller Regel bleiben die Zähne in der durch die Behandlung erreichten Stellung, sofern die Anweisungen des Behandlers bezüglich der Retention befolgt werden. Um die Zähne langfristig in ihrer neuen, idealen Position zu halten sollte nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase ein Sicherungsdraht, ein sogenannter Kleberetainer auf die Innenseite der Frontzähne geklebt werden.